Land Niedersachsen gewährt Zuschüsse für die Familienerholung - Landes-Caritasverband übernimmt Antragstellung
Vechta / Oldenburger Land (LCV) Ab sofort können über den Landes-Caritasverband für Oldenburg (LCV) Anträge auf Zuschüsse für Familienerholungen für das Jahr 2024 gestellt werden. Finanziell gefördert werden diese bei Familien mit geringem Einkommen durch das Land Niedersachsen.
Eine Unterstützung ist bereits ab dem ersten Kind möglich.
Grundsätzlich gilt: Die Erholungsmaßnahme wird für mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen bezuschusst. Alle Familienmitglieder sollten daran teilnehmen. Die Unterkunft muss innerhalb Deutschlands liegen und sollte kindgerecht sein.
Die Zuschüsse betragen je Übernachtung für jedes teilnehmende Familienmitglied 15 Euro. Alleinerziehende erhalten je Verpflegungstag zehn Euro zusätzlich. Für Familienmitglieder mit Behinderung gibt es ebenfalls zusätzlich zehn Euro pro Tag. Einen weiteren Zuschlag von bis zu 15 Euro je teilnehmender Person kann es für einen Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge geben.
Weitere Voraussetzung für Zuschüsse: Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht übersteigen. Eine Familie mit zwei Kindern, deren Jahresnettoeinkommen unter 45.936 Euro liegt, kann mit einem Zuschuss von 60 Euro pro Übernachtung rechnen. Einem Antrag hinzu gefügt werden muss der Einkommensnachweis aus dem Jahre 2022.
Genauere Informationen sowie Antragstellung beim LCV, Brigitte Scholz, Neuer Markt 30, 49377 Vechta, Tel. 04441/8707-667, scholz@lcv-oldenburg.de
Pressemitteilung
Zuschuss für Erholung von Familien
Erschienen am:
19.01.2024
Beschreibung